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Zur Durchführung der Aufgaben werden Beiträge nach der Finanzordnung des Vereins erhoben.
Die Finanzordnung wird durch die Mitgliederversammlung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder beschlossen.
Beiträge sind Bringschulden im Sinne des BGB und fristgerecht und ohne besondere Aufforderung zu entrichten.
Die Mitgliedschaft im Verein beträgt jeweils ein Jahr und kann drei Monate vor Ablauf dieser Zeit gekündigt werden. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Mitgliedsbeitrag auf dem Vereinskonto mit
! Name, Vorname und Zweck ! auf das Vereinskonto eingezahlt wurde.
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