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Die Anforderungen an die Mitglieder der Feuerwehr sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Wir streuen zwar immer noch Ölspuren ab oder retten wenn nötig Ihre Katze vom Baum aber die zunehmende Technisierung unserer Gesellschaft fordert ihren täglichen Tribut. Von immer sicher und damit komplizierter werdenden Fahrzeugen aller Art, welche bei einem Unfallszenario gegebenenfalls fachgerecht zerlegt werden müssen, um eine patientenorientierte Rettung zu ermöglichen, bis hin zur Gefahr eines Großbrandes in unserem stetig wachsenden Güterverkehrszentrum - heute müssen der Feuerwehrmann und die Feuerwehrfrau ein großes Arsenal an Fachwissen bereithalten. Nicht zuletzt überwacht vom Gesetzgeber, der verständlicherweise auf den Unfall- und Umweltschutz achtet.
Die Voraussetzungen, um bei uns mitmachen zu können sind durchschnittlich, was nichts anderes heißen soll, dass im Prinzip Jeder mitmachen könnte. Ein kleiner “Rettungsring” um der Hüfte oder eine Brille sind für uns kein Hindernis. Auch wir sind keine Hochleistungssportler. Falls es dennoch Bedenken geben sollte, findet vorher eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G25 statt. Für spätere Atemschutzgeräteträger gibt es die Untersuchung nach G26.3.
Ein wichtiges Kriterium für zukünftige Feuerwehrleute gibt es aber. Sie sollten Interesse an der Feuerwehrarbeit haben, sowie den Willen und die Bereitschaft regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen. Diese kosten Zeit und das sollte akzeptiert werden. Ein schlecht ausgebildetes Mitglied ist eine Gefahr für die gesamte Truppe, in der sich Einer auf den Anderen (oder die Andere) verlassen muss.
Du bist interessiert und erfüllst obige sowie folgende Bedingungen?
- Du hast das 16. Lebensjahr vollendet und das Einverständnis deines gesetzlichen Vormundes
- Du hast keine Eintragungen in deinem polizeilichen Führungszeugnis
- Du bist bereit, regelmäßig an den Ausbildungen und anderen dienstlichen Aktivitäten teilzunehmen
- Du besitzt Teamfähigkeit und kameradschaftliches Verhalten
- Du bist bereit , ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei abgeschlossener Grundausbildung an Einsätzen teilzunehmen
Treffen diese Aussagen auf Dich zu, dann melde Dich einfach bei dem Ortswehrführer Deines Ortsteiles oder unserem Gemeindewehrführer. Er wird dann entscheiden, ob eine Aufnahme in Betracht kommt.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht!
Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht die Möglichkeit der Aufnahme in die Jugendfeuerwehr. Interessierte Eltern und Jugendliche melden sich bitte bei den Jugendwarten der jeweiligen Einheiten der Ortsteile unserer Gemeinde. Wichtig ist auch hier natürlich das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters.
Information für Eltern:
Die Jugendwarte unserer Gemeinde sind speziell ausgebildete Fachkräfte für die Jugendarbeit in der Feuerwehr. Es gelten die strengen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie des Jugendarbeitschutzgesetzes. Sollten Sie Fragen über die Tätigkeit Ihrer Kinder im Feuerwehrdienst haben, sind die Jugendwarte verpflichtet darüber Auskunft zu erteilen. Auch besteht die Möglichkeit des Zuschauens beim Dienstunterricht.
Eine Anfrage zur Aufnahme in die Jugendfeuerwehr oder dem aktiven Dienst können Sie gemäß Brandenburgischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) sowohl schriftlich, als auch elektronisch tätigen.
Aufnahmeprotokoll für die Jugendfeuerwehr ( PDF benötigt Adobe-Reader )
Aufnahmeprotokoll für den aktiven Dienst ( PDF benötigt Adobe-Reader )
E-Mail an den Gemeindewehrführer
Wir freuen uns auf Euch!
(Bestimmungen gemäß BbgBKG und Dienstanweisungen des GBM Wustermark)
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