Mitglied werden
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Die Anforderungen an die Mitglieder der Feuerwehr sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Wir streuen zwar immer noch Ölspuren ab oder retten wenn nötig Ihre Katze vom Baum aber die zunehmende Technisierung unserer Gesellschaft fordert ihren täglichen Tribut. Von immer sicher und damit komplizierter werdenden Fahrzeugen aller Art, welche bei einem Unfallszenario gegebenenfalls fachgerecht zerlegt werden müssen, um eine patientenorientierte Rettung zu ermöglichen, bis hin zur Gefahr eines Großbrandes in unserem stetig wachsenden Güterverkehrszentrum - heute müssen der Feuerwehrmann und die Feuerwehrfrau ein großes Arsenal an Fachwissen bereithalten. Nicht zuletzt überwacht vom Gesetzgeber, der verständlicherweise auf den Unfall- und Umweltschutz achtet. Die Voraussetzungen, um bei uns mitmachen zu können sind durchschnittlich, was nichts anderes heißen soll, dass im Prinzip Jeder mitmachen könnte. Ein kleiner “Rettungsring” um der Hüfte oder eine Brille sind für uns kein Hindernis. Auch wir sind keine Hochleistungssportler. Falls es dennoch Bedenken geben sollte, findet vorher eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G25 statt. Für spätere Atemschutzgeräteträger gibt es die Untersuchung nach G26.3. Ein wichtiges Kriterium für zukünftige Feuerwehrleute gibt es aber. Sie sollten Interesse an der Feuerwehrarbeit haben, sowie den Willen und die Bereitschaft regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen. Diese kosten Zeit und das sollte akzeptiert werden. Ein schlecht ausgebildetes Mitglied ist eine Gefahr für die gesamte Truppe, in der sich Einer auf den Anderen (oder die Andere) verlassen muss. Du bist interessiert und erfüllst obige sowie folgende Bedingungen?
Treffen diese Aussagen auf Dich zu, dann melde Dich einfach bei dem Ortswehrführer Deines Ortsteiles oder unserem Gemeindewehrführer. Er wird dann entscheiden, ob eine Aufnahme in Betracht kommt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht! Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht die Möglichkeit der Aufnahme in die Jugendfeuerwehr. Interessierte Eltern und Jugendliche melden sich bitte bei den Jugendwarten der jeweiligen Einheiten der Ortsteile unserer Gemeinde. Wichtig ist auch hier natürlich das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen Vertreters. Information für Eltern: Die Jugendwarte unserer Gemeinde sind speziell ausgebildete Fachkräfte für die Jugendarbeit in der Feuerwehr. Es gelten die strengen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sowie des Jugendarbeitschutzgesetzes. Sollten Sie Fragen über die Tätigkeit Ihrer Kinder im Feuerwehrdienst haben, sind die Jugendwarte verpflichtet darüber Auskunft zu erteilen. Auch besteht die Möglichkeit des Zuschauens beim Dienstunterricht. Eine Anfrage zur Aufnahme in die Jugendfeuerwehr oder dem aktiven Dienst können Sie gemäß Brandenburgischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) sowohl schriftlich, als auch elektronisch tätigen. Aufnahmeantrag für die Jugendfeuerwehr Aufnahmeprotokoll für den aktiven Dienst E-Mail an den Gemeindewehrführer Wir freuen uns auf Euch! (Bestimmungen gemäß BbgBKG und Dienstanweisungen des GBM Wustermark)
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Ausbildungsbestimmungen Da der Dienst in der Feuerwehr sehr vielseitig und bei Einsätzen oftmals gefährlich ist und ein Höchstmaß an Ausbildung erfordert, ist die Grundvorraussetzung für die Teilnahme am Einsatzdienst in der FF Wustermark die abgeschlossene Grundausbildung (Teil 1), mit einer Dauer von 70 Stunden. Danach folgen im Übungs- und Einsatzdienst mindestens weitere 80 Stunden Ausbildung. Dann sollte jeder Kamerad bzw. jede Kameradin das nötige Rüstzeug für seine / ihre Laufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr haben. Dort sind weiterhin mindestens der Sprechfunklehrgang und wenn körperlich möglich, die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger enthalten. Die eigene weitere Laufbahn in der Feuerwehr kann jeder selbst bestimmen. Es wird natürlich gern gesehen, wenn jedes Feuerwehrmitglied Verantwortung übernehmen möchte und den nächsten Schritt zum Truppführer oder gar Gruppenführer machen möchte oder die technische Laufbahn einschlägt. Sind genügend Dienststellen vorhanden und ist der Diensstellenanwärter körperlich und geistig dazu in der Lage, steht der Abkommandierung zur Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt Nichts im Weg. |