Mitglied werden

 

Die Anforderungen an die Mitglieder der Feuerwehr sind in den letzten  Jahren enorm gestiegen. Wir streuen zwar immer noch Ölspuren ab oder  retten wenn nötig Ihre Katze vom Baum aber die zunehmende Technisierung  unserer Gesellschaft fordert ihren täglichen Tribut. Von immer sicher  und damit komplizierter werdenden Fahrzeugen aller Art, welche bei einem Unfallszenario gegebenenfalls fachgerecht zerlegt werden müssen, um  eine patientenorientierte Rettung zu ermöglichen, bis hin zur Gefahr eines  Großbrandes in unserem stetig wachsenden Güterverkehrszentrum - heute  müssen der Feuerwehrmann  und die Feuerwehrfrau ein großes Arsenal an  Fachwissen bereithalten. Nicht zuletzt überwacht vom Gesetzgeber, der  verständlicherweise auf den Unfall- und Umweltschutz achtet.

Die Voraussetzungen, um bei uns mitmachen zu können sind durchschnittlich,  was nichts anderes heißen soll, dass im Prinzip Jeder mitmachen könnte.  Ein kleiner “Rettungsring” um der Hüfte oder eine Brille sind für uns  kein Hindernis. Auch wir sind keine Hochleistungssportler. Falls es  dennoch Bedenken geben sollte, findet vorher eine arbeitsmedizinische  Untersuchung nach G25 statt. Für spätere Atemschutzgeräteträger gibt es  die Untersuchung nach G26.3.

Ein wichtiges Kriterium für zukünftige Feuerwehrleute gibt es aber. Sie  sollten Interesse an der Feuerwehrarbeit haben, sowie den Willen und die Bereitschaft regelmäßig an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen. Diese  kosten Zeit und das sollte akzeptiert werden. Ein schlecht ausgebildetes Mitglied ist eine Gefahr für die gesamte Truppe, in der sich Einer auf  den Anderen (oder die Andere) verlassen muss.

Du bist interessiert und erfüllst obige sowie folgende Bedingungen?

  • Du hast das 16. Lebensjahr vollendet und das Einverständnis deines gesetzlichen Vormundes
  • Du hast keine Eintragungen in deinem polizeilichen Führungszeugnis
  • Du bist bereit, regelmäßig an den Ausbildungen und anderen dienstlichen Aktivitäten teilzunehmen
  • Du besitzt Teamfähigkeit und kameradschaftliches Verhalten
  • Du bist bereit , ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bei abgeschlossener Grundausbildung an Einsätzen teilzunehmen

Treffen diese Aussagen  auf Dich zu, dann melde Dich einfach bei dem Ortswehrführer Deines  Ortsteiles oder unserem Gemeindewehrführer. Er wird dann entscheiden, ob eine Aufnahme in Betracht kommt.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht!

Für Kinder und  Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht  die Möglichkeit der Aufnahme in die Jugendfeuerwehr. Interessierte  Eltern und Jugendliche melden sich bitte bei den Jugendwarten der  jeweiligen Einheiten der Ortsteile unserer Gemeinde. Wichtig ist auch  hier natürlich das schriftliche Einverständnis des gesetzlichen  Vertreters.

Information für Eltern:

Die Jugendwarte unserer  Gemeinde sind speziell ausgebildete Fachkräfte für die Jugendarbeit in  der Feuerwehr. Es gelten die strengen Vorschriften des  Jugendschutzgesetzes sowie des Jugendarbeitschutzgesetzes. Sollten Sie  Fragen über die Tätigkeit Ihrer Kinder im Feuerwehrdienst haben, sind  die Jugendwarte verpflichtet darüber Auskunft zu erteilen. Auch besteht  die Möglichkeit des Zuschauens beim Dienstunterricht.

Eine Anfrage zur Aufnahme in die Jugendfeuerwehr oder dem aktiven Dienst können Sie gemäß  Brandenburgischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) sowohl  schriftlich, als auch elektronisch tätigen.

Aufnahmeantrag für die Jugendfeuerwehr

Aufnahmeprotokoll für den aktiven Dienst

E-Mail an den Gemeindewehrführer

Wir freuen uns auf Euch!

(Bestimmungen gemäß BbgBKG und Dienstanweisungen des GBM Wustermark)

 


Ausbildungsbestimmungen

Da der Dienst in der Feuerwehr sehr vielseitig und bei Einsätzen oftmals  gefährlich ist und ein Höchstmaß an Ausbildung erfordert, ist die  Grundvorraussetzung für die Teilnahme am Einsatzdienst in der FF  Wustermark die abgeschlossene Grundausbildung (Teil 1), mit einer Dauer  von 70 Stunden. Danach folgen im Übungs- und Einsatzdienst mindestens  weitere 80 Stunden Ausbildung. Dann sollte jeder Kamerad bzw. jede  Kameradin das nötige Rüstzeug für seine / ihre Laufbahn in der  Freiwilligen Feuerwehr haben. Dort sind weiterhin mindestens der  Sprechfunklehrgang und wenn körperlich möglich, die Ausbildung zum  Atemschutzgeräteträger enthalten.

Die eigene weitere Laufbahn in der Feuerwehr kann jeder selbst bestimmen.  Es wird natürlich gern gesehen, wenn jedes Feuerwehrmitglied  Verantwortung übernehmen möchte und den nächsten Schritt zum Truppführer oder gar Gruppenführer machen möchte oder die technische Laufbahn  einschlägt. Sind genügend Dienststellen vorhanden und ist der  Diensstellenanwärter körperlich und geistig dazu in der Lage, steht der  Abkommandierung zur Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt Nichts im  Weg.