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Ein Bewerber wird als Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen. Das erste Jahr nach Aufnahme ist ein Probejahr. Die Bestimmungen gem Absatz 7 bleiben hiervon unberührt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Probejahres wird die Feuerwehrfrau-Anwärterin zur Feuerwehrfrau oder der Feuerwehrmann-Anwärter zum Feuerwehrmann befördert. Die Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr kann auf das Probejahr angerechnet werden.
Jedem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr steht die Beförderung in einen höheren Dienstgrad offen, wenn er nach Eignung, Qualifikation und fachlicher Leistung die Voraussetzungen hierfr erfllt und gleichzeitig eine entsprechende Dienststellung vorhanden ist. Ein Rechtsanspruch auf Befrderung besteht nicht.
Es können befördert werden:
1. ein Feuerwehrmann zum Oberfeuerwehrmann nach zwei Dienstjahren nach dem Probejahr und erfolgreichem Abschluss der Truppmannausbildung, Teil 2,
2. ein Oberfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann nach zwei weiteren Dienstjahren,
3. ein Hauptfeuerwehrmann zum Löschmeister nach zwei weiteren Dienstjahren und erfolgreichem Abschluss der Truppführerausbildung,
4. ein Löschmeister zum Oberlöschmeister nach zwei weiteren Dienstjahren und erfolgreichem Abschluss von Sonderausbildungen,
5. ein Hauptlöschmeister zum Ersten Hauptlöschmeister nach zwei weiteren Dienstjahren,
6. ein Brandmeister zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Abschluss der Zugführerausbildung oder nach zehn Dienstjahren in der Dienststellung
"Gruppenführer",
7. ein Oberbrandmeister zum Hauptbrandmeister nach übernahme der Dienststellung
8. ein Hauptbrandmeister zum Ersten Hauptbrandmeister nach zehn Dienstjahren in der Dienststellung (siehe Anlage) oder nach Übernahme der Dienststellung "Stellvertretender Wehrführer".
Nach erfolgreichem Abschluss der Gruppenführerausbildung und einer Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung von sieben Jahren kann unmittelbar die Beförderung zum Hauptlöschmeister erfolgen. Nach erfolgreichem Abschluss der Gruppenführerausbildung und Übernahme der Dienststellung kann unmittelbar die Beförderung zum Brandmeister (siehe Anlage) erfolgen.
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