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Lehrgänge und Dienstgrade
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Lehrgänge der Freiwilligen Feuerwehr (Auszug)

Lehrgangsart

Beschreibung

Truppmann (FI)

HelmTm

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel  der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von  grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in  Truppmannfunktion unter Anleitung.

Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.

Truppmannausbildung Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung  Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im  Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung
standortbezogener Kenntnisse.

Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren

Truppführer (FII)

HelmTm

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Gruppenführer (FIII)

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Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang  Truppführer
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer  Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.

Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Zugführer (FIV)

PIC_0190

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Gruppenführer.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges -  einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.

Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Verbandsführer (FVI) 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Zugführer

Der Verbandsführer ist eine  Führungskraft der Feuerwehr und führt Einheiten, deren Stärke die eines Zuges übersteigt. Ein Zug besteht nach der FwDV 3 aus bis zu drei Gruppen.

Der Verbandsführer kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben  eines Führungstrupps, einer Führungsgruppe oder Führungsstaffel als  Führungsunterstützung bedienen. Er wird als Abschnitts- oder  Einsatzleiter bei größeren Schadenslagen eingesetzt.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Leiter einer Feuerwehr (FV)

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Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche  Teilnahme am Lehrgang Gruppenführer, soweit nicht nach Landesrecht  eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Maschinist

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die  erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils  erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der  Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Maschinisten abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum  Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von  maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen  mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und
richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter  Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Gerätewart

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der  erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Truppführer und der erfolgreich  abgeschlossene Lehrgang €žMaschinisten.
Ziel der Ausbildung ist die  Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung  von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies  nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung  einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Atemschutzgerätewart

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind der  erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Truppführer und der erfolgreich  abgeschlossene Lehrgang Atemschutzgeräteträger.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Atemschutzgeräte.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Technische Hilfe

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung,  zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Atemschutzgeräteträger

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich  abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Atemschutzgeräteträger abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Sprechfunker

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren des Landes Brandenburg

Ein Bewerber wird als Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen. Das erste Jahr nach Aufnahme ist ein Probejahr. Die Bestimmungen gem Absatz 7 bleiben hiervon unberührt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Probejahres wird die Feuerwehrfrau-Anwärterin zur Feuerwehrfrau oder der Feuerwehrmann-Anwärter zum Feuerwehrmann befördert. Die Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr kann auf das Probejahr angerechnet werden.

Jedem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr steht die Beförderung in einen höheren Dienstgrad offen, wenn er nach Eignung, Qualifikation und fachlicher Leistung die Voraussetzungen hierfr erfllt und gleichzeitig eine entsprechende Dienststellung vorhanden ist. Ein Rechtsanspruch auf Befrderung besteht nicht.

Es können befördert werden:

1. ein Feuerwehrmann zum Oberfeuerwehrmann nach zwei Dienstjahren nach dem Probejahr und erfolgreichem Abschluss der Truppmannausbildung, Teil 2,

2. ein Oberfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann nach zwei weiteren Dienstjahren,

3. ein Hauptfeuerwehrmann zum Löschmeister nach zwei weiteren Dienstjahren und erfolgreichem Abschluss der Truppführerausbildung,

4. ein Löschmeister zum Oberlöschmeister nach zwei weiteren Dienstjahren und erfolgreichem Abschluss von Sonderausbildungen,

5. ein Hauptlöschmeister zum Ersten Hauptlöschmeister nach zwei weiteren Dienstjahren,

6. ein Brandmeister zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Abschluss der Zugführerausbildung oder nach zehn Dienstjahren in der Dienststellung

"Gruppenführer",

7. ein Oberbrandmeister zum Hauptbrandmeister nach übernahme der Dienststellung

8. ein Hauptbrandmeister zum Ersten Hauptbrandmeister nach zehn Dienstjahren in der Dienststellung (siehe Anlage) oder nach Übernahme der Dienststellung "Stellvertretender Wehrführer".

Nach erfolgreichem Abschluss der Gruppenführerausbildung und einer Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung von sieben Jahren kann unmittelbar die Beförderung zum Hauptlöschmeister erfolgen. Nach erfolgreichem Abschluss der Gruppenführerausbildung und Übernahme der Dienststellung kann unmittelbar die Beförderung zum Brandmeister (siehe Anlage) erfolgen.

Informationen zu Beförderungen bei freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg entnehmen Sie bitte der Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

(Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF)

Dienstgrad

Schulterstück

Dienstgrad

Schulterstück

Anwärter / Anwärterin

Anwärter / -in

1. Hauptlöschmeister / -in

1. Hauptlöschmeister / -in

Feuerwehrmann / -frau

Feuerwehrmann / -frau

Brandmeister / -in

Brandmeister / -in

Oberfeuerwehrmann / -frau

Oberfeuerwehrmann / -frau

Oberbrandmeister / -in

Oberbrandmeister / -in

Hauptfeuerwehrmann / -frau

Hauptfeuerwehrmann / -frau

Hauptbrandmeister / -in

Hauptbrandmeister / -in

Löschmeister /-in

Löschmeister / -in

1. Hauptbrandmeister / -in

1. Hauptbrandmeister / -in

Oberlöschmeister / -in

Oberlöschmeister / -in

Gemeindebrandmeister / -in

Gemeindebrandmeister / -in

Hauptlöschmeister / -in

Hauptlöschmeister / -in

Kreisbrandmeister / -in

Kreisbrandmeister / -in

Treuemedaille Kupfer für 10 Jahre Feuerwehrdienst

Treuemedaille Kupfer

10 Jahre Feuerwehrdienst

Treuemedaille Bronze für 20 Jahre Feuerwehrdienst

Treuemedaille Bronze

20 Jahre Feuerwehrdienst

Treuemedaille Silber für 30 Jahre Feuerwehrdienst

Treuemedaille Silber

30 Jahre Feuerwehrdienst

Treuemedaille Gold für 40 Jahre Feuerwehrdienst

Treuemedaille Gold

40 Jahre Feuerwehrdienst

Treuemedaille Sonderstufe Gold

50 Jahre Feuerwehrdienst

Ehrennadel der Jugendfeuerwehr für besondere Verdienste

Ehrennadel der Landesjugendfeuerwehr

Für besondere Leistung bei der Jugendarbeit

Feuerwehr Ehrenzeichen in der Stufe Silber des Bundeslandes Hessen

Feuerwehr Ehrenzeichen Silber

Für besondere Leistungen bei der Feuerwehrarbeit

Elbeflutmedaille

Elbeflutmedaille

Mitwirken bei der Bekämpfung der Elbeflut 2002

Oderflutmedaille

Oderflutmedaille

Mitwirken bei der Bekämpfung der Oderflut 1997

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